Wer den Handyanbieter wechseln möchte, der kann dadurch in der Regel sehr viel Geld sparen: Vor allem bei älteren Handyverträgen lohnt sich der Aufwand. Teils ist der Mobilfunkanbieter-Wechsel sogar während/trotz eines laufenden Vertrags möglich. Das ist aber in der Regel ziemlich teuer.
Damit alles glattgeht und man auch die eigene Handy-Nummer behalten kann, sollte man also einiges beachten – alle wichtigen Tipps habe ich in diesem Ratgeber zusammengefasst.
Handyanbieter wechseln & Nummer mitnehmen: So geht’s
Lohnt sich ein Anbieterwechsel?
Wer den Anbieter wechseln möchte, der sollte zunächst klären, ob sich der Wechsel lohnt: Bieten andere Mobilfunk-Anbieter im Vergleich bessere Konditionen, also zum Beispiel eine niedrigere Grundgebühr, eine Internet-Flat mit mehr Datenvolumen – oder sogar beides?
Faustregel: Wenn der Vertrag mindestens ein Jahr alt ist, dann bekommt man für sein Geld einen deutlich leistungsstärkeren Handyvertrag. Dann wäre ein Wechsel in den günstigeren Handyvertrag – wenn möglich – also empfehlenswert.
Ist diese Frage vor dem Wechsel geklärt, sollte man Schritt für Schritt vorgehen – und zwar so:
1. Laufenden Handyvertrag kündigen
Handyvertrag kündigen.
Zunächst gilt es, den laufenden Handyvertrag zu kündigen: Nichts ist ärgerlicher, als die Kündigungsfrist zu verpassen – dann verlängert sich der Vertrag stillschweigend, bei Zwei-Jahres-Verträgen in der Regel um ein weiteres Jahr. In der Regel gelten folgende Fristen:
Bei 24-Monats-Verträgen: Die Kündigung muss drei Monate vor Ende der Laufzeit beim Anbieter eingetroffen sein.
Bei 1-Monats-Verträgen: Meist muss die Kündigung 30 Tage vor Ende der Laufzeit beim Anbieter eingetroffen sein. Bedeutet: Wer Mitte August den Vertrag kündigt, der kann zum 1. Oktober wechseln.
Wer noch einen alten Laufzeitvertrag zum Beispiel von Telekom, O2 oder Vodafone hat, der kann mit vielen Online-Tarif-Angeboten (die oft nur im Internet zu finden sind) sehr viel Geld sparen: So kann man seine Grundgebühr zum Beispiel locker von 30 auf unter 10 Euro senken – eine Ersparnis von 240 Euro pro Jahr.
Tarif-Beispiel: Eine sehr günstige Allnet-Flat mit reichlich Datenvolumen kostet aktuell nicht mehr als 10 Euro pro Monat.
Leistungen: Es muss nicht unbedingt eine Allnet-Flat zum Telefonieren sein, auch Tarife mit Freiminuten reichen vielen Menschen aus. Vielsurfer sollten mindestens 2 Gigabyte Datenvolumen wählen, besser noch mehr. Und ein LTE-Tarif verspricht flüssigeres Surfen.
Laufzeit: Sollen’s 24 Monate Laufzeit sein oder eher 1 Monat, um flexibel zu wechseln? Zwei-Jahres-Verträge sind meist etwas billiger.
Tipp: Besonders günstige Handytarif-Angebote, die es vor allem online zu holen gibt, stelle ich – regelmäßig aktualisiert – auf folgenden Seiten vor:
3. Alte Ruf-Nummer behalten/ mitnehmen beim Anbieterwechsel?
Grundsätzlich ist es immer möglich, seine Handynummer beim Wechsel mitzunehmen. Die Mobilfunkanbieter sind dazu verpflichtet, die Handynummer freizugeben.
Info.
Übrigens: Man kann seine Handynummer auch dann mitnehmen, wenn der alte Vertrag noch sehr lange läuft. Die Rufnummermitnahme ist also vor dem Ende des regulären Vertragsendes möglich. Nachteil: Der alte Vertrag läuft trotzdem weiter, man zahlt dann also doppelt Grundgebühr: für den alten und für den neuen Vertrag.
Generell sollte man sich beim Anbieterwechsel aber die Frage stellen: Will ich meine alte Rufnummer behalten und zum neuen Anbieter mitnehmen? Oder tut’s auch eine andere Handynummer, die der neue Anbieter zuteilt? Eine kleine Entscheidungshilfe:
Kosten: Wer seine Handynummer behalten möchte, der muss dafür an seinen alten Mobilfunkanbieter in der Regel 25 bis 30 Euro zahlen. Eine neue Nummer bekommt man kostenlos. Der neue Anbieter zahlt aber oft einen Bonus für die Rufnummernmitnahme, dieser liegt meist zwischen 10 bis 25 Euro.
Aufwand: Die Rufnummernmitnahme ist zwar nicht schwierig, dennoch ist sie mit etwas Aufwand verbunden: So muss man unter anderem den alten Anbieter über die Rufnummernportierung informieren. Zudem müssen alle Angaben bei Vertragsabschluss genau stimmen, sonst könnte etwas schieflaufen.
Ist der alte Vertrag gekündigt, der neue Wunsch-Anbieter gefunden und die Mitnahme der Handynummer geregelt, kann man den neuen Handyvertrag online abschließen. Das ist meist sehr unkompliziert – schließlich hätten die Mobilfunkanbieter nichts davon, ihren potenziellen Neukunden Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Bei Vertragsabschluss werden Daten wie Name, Anschrift sowie Bankverbindung mit einem Online-Formular erfasst. Tipp: Darauf achten, dass die Daten über eine verschlüsselte Verbindung übertragen werden (erkennbar am Schloss in der Adresszeile des Browsers).
Manche Anbieter verlangen zuweilen auch eine Kopie des Personalausweises. Wenn dies der Fall ist, informieren sie den Kunden darüber.
Fragen und Antworten zum Mobilfunkanbieter-Wechsel
Trotz laufendem Vertrag den Anbieter wechseln – geht das?
Er läuft und läuft und läuft: der Zwei-Jahres-Vertrag.
Wer vor dem regulären Vertragsende seinen Mobilfunkanbieter wechseln möchte, der sollte sich da keine allzu großen Hoffnungen machen: Das erlaubt keiner. Zumindest ist mir kein Fall bekannt. Es gibt aber ein paar Ausnahmen:
Wenn der Anbieter die Grundgebühr erhöht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Das kommt aber kaum vor.
Manche Anbieter erlauben eine vorzeitige Vertragsauflösung gegen Zahlung einer (recht hohen) Geldsumme: Sie entspricht meist der Grundgebühr für die Restlaufzeit des Vertrags, bei 30 Euro Grundgebühr und zwölf Monaten Restlaufzeit wären das also 360 Euro. Ob dieses “Freikaufen” möglich ist, hängt aber vom Anbieter ab – und lohnt sich eher nicht.
Es bleibt zudem die Möglichkeit, einen Vertrag bei einem anderen Mobilfunkanbieter abzuschließen und die Handynummer vorzeitig aus dem alten Vertrag mitzunehmen. Allerdings zahlt man die Grundgebühr für den laufenden Vertrag trotzdem weiter.
Nummer behalten: Was tun?
Um die eigene Handy-Nummer bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen, müssen vor allem die Daten beim alten und neuen Vertrag übereinstimmen, damit die Portierung klappt. Wer noch in einem Prepaid-Tarif steckt, der muss seinem alten Anbieter eine sogenannte Verzichtserklärung schicken. Alles weitere steht hier: Rufnummermitnahe: So gelingt die Portierung.