Wer eine Drittanbietersperre einrichtet, der kann sich recht einfach vor Abzocke durch Abo-Fallen auf dem Smartphone schützen – und sich damit großen Ärger sparen.
Das hat zum Beispiel eine Leserin dieser Seite schmerzlich erfahren müssen: Weil sie ihre Handyrechnungen nicht regelmäßig kontrollierte, bemerkte sie erst spät, dass dort mehrere Drittanbieter-Dienste auftauchten, an die teils jede Woche Geld floss – ohne aber, dass sie wissentlich Leistungen bestellt hätte. Ihr Mobilfunk-Anbieter habe ihr nicht helfen wollen. “Erst, als wir unseren Anwalt eingeschaltet haben, wurden mir 350 Euro erstattet”, sagt sie.
Hätte sie früher von der Möglichkeit der Drittanbietersperre gewusst, dann hätte sie diese eingerichtet – und sich damit vor unliebsamen Abofallen und Abzocke geschützt. Allein: “Im Mobilfunkladen hat mich nie jemand darauf hingewiesen.”
Wieso plötzlich dubiose Abo-Dienste auf der Handyrechnung auftauchen und wie man die dafür verantwortlichen Drittanbieter sperren lassen kann – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Drittanbietersperre einrichten & vor Abo-Fallen schützen
- Was ist eigentlich ein Drittanbieter?
- Welche Abo-Fallen gibt es?
- Wieso kann ein Drittanbieter über die Handyrechnung Geld kassieren?
- Wie richtet man die Drittanbietersperre ein?
- Welche Nachteile hat es, wenn ich das “Wap-Billing” abstelle?
- Ich bin bereits in eine Abofalle getappt – was tun?
- Wie schütze ich mich ohne Drittenanbieter-Sperre vor Abo-Fallen?
- Drittanbieter deaktivieren & abschalten: Telekom, Vodafone, O2/Base
Drittanbietersperre einrichten & vor Abo-Fallen schützen
Was ist eigentlich ein Drittanbieter?
Ein Klingelton-Abo mit dem total abgedrehten und singenden nepalesischen Langhaar-Lama, ein Top-iPhone-Gewinnspiel-Eintragungsdienst mit riesiger Erfolgschance oder einfach nur eine Fahrkarte für den Bus: Für derlei (oft unnütze, manchmal auch praktische) Smartphone-Dienste zahlen Nutzer in der Regel ein paar Euro an denjenigen, der den Dienst erbringt – den Drittanbieter.
Dies kann zum Beispiel ein Unternehmen sein, das Klingeltöne vertreibt, aber eben auch das örtliche Busunternehmen.
Das Geld zahlt der Kunde aber nicht direkt an das jeweilige Unternehmen, sondern indirekt über die Handyrechnung. Und weil der Mobilfunkanbieter die Dienste nicht selbst anbietet (sondern “Dritte”), werden die dahinter steckenden Unternehmen “Drittanbieter” genannt.
Der Mobilfunkanbieter zahlt dann wiederum einen Teil des Geldes an den Drittanbieter, einen Teil davon steckt er in die eigene Tasche. Mobilfunkanbieter haben also nicht unbedingt ein großes Interesse daran, Kunden über die Möglichkeit der Drittanbietersperre aufzuklären – sie verdienen schließlich nicht schlecht daran.
Welche Abo-Fallen gibt es?
Das ist oft nicht so einfach zu durchschauen. Mal hat man auf einer Seite im Internet versehentlich auf einen Banner getippt, mal war eine Werbe-Anzeige in einer App oder einen Smartphone-Spiel versteckt – und Schwupps, hängt man am Haken des Drittanbieters. Der rechnet dann munter jede Woche, jeden Monat ein paar Euro für irgendwelche Dienste ab, die man nicht haben wollte und niemals nutzt. Zum Beispiel den Zugriff auf:
- (aus dem vergangenen Jahrtausend entflohene) Klingeltöne,
- (ziemlich billige) Erotik-Angebote oder auf
- (viel versprechende und vor allem viele Daten sammelnde) Gewinnspiel-Eintragungs-Dienste.
Bei der Leserin dieser Seite standen vier Dienste mit Namen wie “Smart Access” oder “Mobile Flat” auf der Mobilrechnung: Der eine berechnete 4,99 Euro pro Woche, zwei weitere 6,99 Euro. “Da sind 350 Euro ziemlich schnell zusammengekommen.” Wofür genau, das wissen wohl nur die Anbieter. Wenigstens sei es unproblematisch gewesen, diese zu kündigen, berichtet die Betroffene.
Wieso kann ein Drittanbieter über die Handyrechnung Geld kassieren?
Die Technik, die dahinter steckt, nennt sich “Wap-Billing”: Vereinfacht gesagt identifiziert man sich im Internet mit seiner Handynummer, über diese wird dann ein Abo, eine Fahrkarte oder Ähnliches abgerechnet – auf der Handyrechnung.
Rechtlich ist das aber nicht so klar geregelt: Die Mobilfunk-Anbieter verankern diese Möglichkeit der Abrechnung in der Regel zwar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Also in dem Kleingedruckten, das kaum ein Nutzer vor Vertragsunterzeichnung genau durchliest. Ganz korrekt sei das allerdings nicht, bemängeln Juristen. Daher sei es möglich, das Geld vom Handyanbieter zurückzufordern – an den Drittanbieter müsse man sich dafür nicht unbedingt wenden.
So erlebte es auch meine Leserin: Zunächst hätten Mitarbeiter des Mobilfunkanbieters sie an die Drittanbieter verwiesen, dieser sei für die Abrechnungen zuständig. “Als wir das Ganze dem Anwalt übergeben hatten, nachdem ich vorher einige Male mit teilweise schon pampigen Mitarbeitern im Callcenter gesprochen hatte, ging das aber sehr zügig”, erzählt sie: Ihr Mobilfunkanbieter erstattete den vollen Betrag.
Tipp: Wer Drittanbieter von vornherein aussperrt, der spart sich späteren Ärger mit dem eigenen Mobilfunkanbieter und/oder Drittanbietern.
Übrigens: Wer mit dem Smartphone übers (heimische) WLAN ins Internet geht, der läuft nicht Gefahr, dass ein frecher Drittanbieter plötzlich Geld fordert. Diese Dienste können nur zuschlagen, wenn der Nutzer sich mit seiner SIM-Karte im Internet identifiziert.
Wie richtet man die Drittanbietersperre ein?
Prinzipiell kann man die Drittanbietersperre einrichten, indem man seinen Mobilfunkanbieter anruft oder ihm einen Brief oder ein Fax schickt. Die Verbraucherzentrale hat dazu hier eine Musterkündigung mit Erklärungen online gestellt. Oft lässt sich die Drittanbietersperre auch (mehr oder weniger) unkompliziert im eigenen Online-Kundenkonto aktivieren.
Im Zweifel einfach beim Anbieter nachfragen. Unten habe ich zudem für einige Anbieter beschrieben, wie man dort die Sperre einrichtet.
Welche Nachteile hat es, wenn ich das “Wap-Billing” abstelle?
Wer die Drittanbietersperre einrichtet, der kann keine Dienste mehr über die Handyrechnung bezahlen. Über das sogenannte “Wap-Billing” funktioniert aber auch zum Beispiel der Kauf von Fahrkarten übers Handy.
Es ist aber trotz Drittanbietersperre natürlich weiterhin möglich, Dinge im Internet zu kaufen und zu bezahlen – etwa per Rechnung oder per Lastschrift. Nur die Zahlung über die Mobilfunkrechnung ist blockiert.
Tipp: Wer manche Dinge weiterhin über die Handyrechnung bezahlen möchte, der sollte bei seinem Handyanbieter nachfragen, ob dieser eine Teilsperrung einrichten kann, etwa nur für Erotik- und Klingeltondienste. Denn bei manchen Anbietern (zum Beispiel der Telekom oder O2) ist es möglich, nur bestimmte Dienste zu sperren. Der Kauf von Fahrkarten übers Smartphone wäre damit beispielsweise immer noch möglich, der Abschluss eines Klingelton-Abos hingegen nicht.
Ich bin bereits in eine Abofalle getappt – was tun?
Wer bereits in die Abo-Falle getappt ist und plötzlich merkwürdige Posten auf seiner Handyrechnung findet, der sollte schnell handeln und die Handy-Rechnung bei seinem Anbieter beanstanden. Dazu gibt es diverse gute Anleitungen von Rechtsanwälten und Verbraucherschützern im Internet. Wie man da am besten vorgeht, das steht zum Beispiel hier (sehr ausführlich) und hier (weniger ausführlich). So hat die Verbraucherzentrale hier ein Schreiben zur Kürzung der Telefon-Entgelte online gestellt.
Wichtig: Wer eine Drittanbietersperre einrichtet, der kann sich damit nur vor neuen Abos schützen. Alle Abos, die bereits laufen, werden aber weiter berechnet. Diese müssen also jeweils beim Diensteanbieter gekündigt werden, damit keine weiteren Kosten anfallen. Wie man diesen kontaktiert bzw. kündigt, das geht aus der Mobilfunkrechnung hervor.
Wie schütze ich mich ohne Drittenanbieter-Sperre vor Abo-Fallen?
Wer aus irgendeinem Grund die Zahlung über die Handyrechnung nicht oder nur teilweise blockieren möchte, der sollte regelmäßig seine Mobilfunkrechnung kontrollieren. Tauchen dort Rechnungsposten auf, von denen man keine Ahnung hat, wie sie dahingekommen sind, dann soltle man schnell handeln – und mindestens das Drittanbieter-Abo schnellstmöglich kündigen.
So wie es meine Leserin getan hat. “So wie ich kontrollieren wohl die wenigsten regelmäßig ihre Rechnung, da man ja bei einer Flat für alles nicht damit rechnet”, sagt sie. “Mir fiel das Ganze leider erst nach sechs Monaten auf.”
Drittanbieter deaktivieren & abschalten: Telekom, Vodafone, O2/Base
Verbraucherschützer fordern, dass die Drittanbietersperre bei allen neuen Handyverträgen voreingestellt sein sollte. Das ist aber längst nicht bei allen Anbietern der Fall. Sie verdienen schließlich gut an den Drittanbietern. Dennoch gibt es einige Unternehmen, die die Sperre direkt aktivieren:
Gut zu wissen: Generell muss jeder Mobilfunk-Anbieter auf Wunsch des Kunden eine Drittanbieter-Sperre einrichten. So ist es seit 2012 im Telekommunikationsgesetz verankert.
Man könnte nun natürlich in den Mobilfunkladen von Telekom, Vodafone, O2 oder Base pilgern und dort darum bitten, dass ein Kundenbetreuer die Drittanbieter aussperrt. Aber das kostet mitunter viel (Warte)Zeit. Im Folgenden steht, wie es auch einfacher geht.
Telekom
Beim Netzbetreiber Telekom kann man die Drittanbieter recht komfortabel online oder telefonisch sperren lassen:
- Online: Im Kundencenter unter Dienste –> Drittanbieter.
- Telefonisch: Vom Handy unter der Nummer 2202 oder aus dem Festnetz unter 0800 330 2202. Die Anrufe sind kostenlos.
Die Telekom erlaubt dabei, jeweils Regeln für einzelne Anbieter festzulegen. Sie unterscheidet drei Kategorien:
- Business-Dienste: Dies sind Abo-Dienste wie Wettervorhersagen, Nachrichten oder Börsenkurse – eventuell nützlich, gibt es aber in der Regel auch kostenlos im Internet.
- Consumer-Dienste: Darunter fallen etwa Spiele oder Chats, mit denen man sich die Zeit vertreiben kann.
- Adult-Inhalte: Inhalte für über 16-Jährige, als vor allem Erotik.
Man kann also auswählen, welche Arten von Drittanbietern ausgesperrt werden sollen. Weitere Infos zur Sperrung hat die Telekom hier zusammengestellt.
Vodafone
Auch der Netzbetreiber Vodafone (D2-Netz) erlaubt den Schutz vor Drittanbieter-Abrechnungen per Internet, Telefon oder per Post:
- Online ist die Sperre etwas versteckt: Dort geht’s im eigenen Kundenkonto MeinVodafone unter dem Reiter “MeinVodafone” –> Mobilfunk-Rechung –> Mobiles Bezahlen –> Ein- und Ausschalten. Unter “Status ändern” ein Häkchen setzen bei “Nein, ich möchte Vodafone Mobiles Bezahlen nicht mehr nutzen” und auf “Weiter” klicken. Danach erneut auf “Weiter” klicken.
- Telefonisch erreicht man die Vodafone-Kundenhotline vom Handy unter der Kurzwahl 1212. Wer einen Vodafone-Callya-Prepaid-Tarif nutzt, der wählt die 220 0229.
- Für die schriftliche Blockierung von Drittanbietern hat Vodafone hier ein PDF-Dokument online gestellt. Dieses am PC ausfüllen und abschicken:
- per Post an Vodafone GmbH, Kundenbetreuung/OAS, 40875 Ratingen
- oder per Fax an 02102 98 65 75.
Eine Unterscheidung nach verschiedenen Diensten, wie es sie bei der Telekom gibt, erlaubt Vodafone leider nicht. Weitere Infos gibt’s hier direkt bei Vodafone (inklusive Erklär-Video).
Telefónica: O2 & Base
Wer einen Vertrag bei O2 oder Base abgeschlossen hat, der nutzt eines der beiden Mobilnetze von Netzbetreiber Telefónica (O2). Auch hier ist die Einrichtung der Drittanbietersperre auf mehrere Arten möglich:
- Online im eigenen Kundenkonto.
- Telefonisch unter der Kundenhotline (20 Cent pro Anruf): mit dem Smartphone aus dem O2-Netz unter 55222, aus dem Festnetz unter der Rufnummer 01804 05 52 22, aus anderen Mobilfunknetzen unter 0176 88 85 52 22.
- Im Live-Chat von O2 erledigt ein Kundenbetreuer die Sperre.
- Im O2-Forum kann man die gewünschte Drittanbietersperre ebenfalls setzen lassen.
Ein Pluspunkt bei Telefónica: Der Netzbetreiber unterteilt die Dienste in diverse Kategorien, sodass man relativ gut zwischen Nützlichem und Nutzlosem unterscheiden kann:
- Abos: Damit werden sämtliche Dienste von Drittanbietern ausgesperrt. Komplett.
- Information & Unterhaltung:Darunter fallen unter anderen News, Spiele, Quiz, Videos, Musik und Ähnliches – viele Dinge also, die es auch ohne Bezahlung kostenlos im Internet gibt.
- Tickets & Eintrittskarten: Sperrung der Bezahlung unter anderem von Bahn- und Bus-Tickets.
- Spenden: Sperrt alle Spenden-Dienste, zum Beispiel den Red Nose Day.
- Erotik: Sperrung von Erotik-Diensten, zum Beispiel Video-Chats.
- App-Stores & Software: Hierunter fallten zum Beispiel der Google Play Store, der Apple App-Store und Apple iTunes.
Man kann nur einige Kategorien auswählen – oder die Sperre für sämtliche Dienste aktivieren lassen.
Tipp: Wer mit seinem Handy weiterhin Tickets für Bus oder Bahn kaufen möchte, aber ansonsten keine Drittanbieter-Dienste wie etwa Klingeltöne benötigt, der lässt die Drittanbietersperre in allen Kategorien setzen, mit Ausnahme der Dienste “Tickets & Eintrittskarten”. So kann man weiterhin Bahn-Tickets per Handyrechnung bezahlen.
Mobilcom-Debitel
Bei Mobilcom-Debitel können Kunden die Drittanbietersperre am besten über die Telefon-Hotline aktivieren lassen. Das geht aus dem Festnetz unter der Nummer 040 55 55 41 000 (zum Festnetztarif) oder für Mobilcom-Debitel-Kunden vom Handy unter der Kurzwahl 22240 (für 99 Cent pro Anruf).
Drillisch: WinSim, Smartmobil, Deutschlandsim u.a.
Bei den Drillisch-Marken wie WinSim, Smartmobil und DeutschlandSim ist die Drittanbietersperre bei Vertragsabschluss netterweise bereits aktiviert. Das heißt: Man muss nicht aktiv werden, um ungewollte Smartphone-Abos zu vermeiden. Wer das WAP-Billing aber benötigt, um etwa Tickets für Bus oder Bahn zu kaufen, der kann die Drittanbietersperre online über die “persönliche Servicewelt” unproblematisch deaktivieren lassen.
Auch bei allen anderen Mobilfunkanbietern in Deutschland kann man eine Drittanbietersperre einrichten lassen, zum Beispiel bei 1&1, Klarmobil oder Congstar. Das geht dort in der Regel auch über die Hotline oder sogar Online im Kundenkonto. In jedem Fall ist jeder Anbieter dazu verpflichtet, die Sperre auf Kundenwunsch einzurichten.