Wer seinen Handyvertrag kündigen und die Handynummer behalten will, der sollte auch die Kosten für die Rufnummermitnahme einkalkulieren. Denn diese sogenannte Rufnummern-Portierung lassen sich die Anbieter meist recht teuer bezahlen. Wie man seine Handynummer mitnimmt, welche Fallstricke drohen und welche Gebühren die Handyanbieter für die Portierung verlangen – der umfassende Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Rufnummermitnahme: Kosten, Ablauf & Dauer der Portierung
Im Prinzip ist es ja ganz einfach: Man schließt einen neuen Handyvertrag ab, kündigt beim alten Handyanbieter und gibt diesem Bescheid, dass man doch bitte die alte Nummer mitnehmen möchte. Wenn’s bloß so einfach wäre… Denn die Portierung hat durchaus ihre Tücken. Oft klappt’s nicht reibungslos, zum Beispiel, weil Daten nicht übereinstimmen. Hier steht, worauf man unbedingt achten sollte.
Für Eilige: Die wichtigsten Fakten im Überblick
Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zur Rufnummernmitnahme – wer seine alte Handynummer behalten möchte, der sollte mindestens Folgendes wissen:
- Man kann seine Handynummer jederzeit vom alten zum neuen Anbieter mitnehmen – auch während eines laufenden Vertrags. Die Grundgebühr für den alten Vertrag muss man dann trotzdem weiterhin zahlen.
- Wer das macht, der muss bei seinem Alt-Anbieter beantragen, dass dieser die Nummer vorzeitig freigibt (Opt-In).
- Für den Alt-Vertrag gibt es dann eine neue Handynummer.
- Wer die Nummer zum Ende seines Altvertrags – oder danach – mitnehmen möchte, der muss Fristen beachten:
- Ist der alte Vertrag gekündigt, so hat man ab Vertragsende in der Regel 30 Tage Zeit, die Handynummer zu portieren. Manchmal auch mehr, das hängt von der Kulanz der Anbieter ab.
- Wer einen neuen Handyvertrag abschließt und im Bestellprozess nicht die Rufnummernmitnahme beantragt hat, der kann dies oft nachholen – das ist abhängig vom Anbieter. Zunächst bekommt man dann eine SIM-Karte mit einer neuen Handynummer. Nach der Portierung gibt es aber eine neue SIM-Karte – mit der alten Nummer.
- Für die Portierung berechnet der Alt-Anbieter eine Gebühr, meist sind’s etwa 30 Euro. Maximal erlaubt sind derzeit 30,72 Euro.
- Dafür gewähren viele Anbieter aber einen Bonus für die Mitnahme der Handynummer, in der Regel 25 bis 30 Euro.
- Wichtig: Bei der Portierung müssen die alten und die neuen Vertragsdaten exakt übereinstimmen – sonst scheitert der Prozess.
- Besonders wichtig ist dies, wenn sich zwischenzeitlich etwas geändert hat – zum Beispiel bei einer Heirat der Nachname.
- Dann sollte man dem alten Anbieter den neuen Namen mitteilen, bevor man die Portierung beantragt.
- Das geht allerdings nur, wenn der alte Vertrag noch nicht beendet ist. Daher unbedingt vor dem Ablauf des alten Vertrags darauf achten, dass alle Daten korrekt sind. Das gilt vor allem für Rufnummer, Name sowie das Geburtsdatum.
- Ein häufiger Fehler: Wer beim alten Anbieter seinen Zweitnamen genannt hat, der muss dies auch beim neuen Anbieter tun – also zum Beispiel Helga Christina Schmidt eintragen.
Wer nun weitere Informationen mit anschaulichen Beispielen sucht, der findet diese in den Beispiel-Szenarien – hier zunächst die rechtlichen Regelungen knapp zusammengefasst.
Rechte & Pflichten bei der Handynummer-Mitnahme
Die Rufnummernmitnahme ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt, die Einzelheiten des Verfahrens regelt die Bundesnetzagentur. Dies sind die wesentlichen Regelungen:
- Der alte Handyanbieter muss dem Kunden ermöglichen, seine Handynummer mitzunehmen.
- Der neue Anbieter ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Mitnahme zu ermöglichen. Die meisten erlauben es aber – sie wollen schließlich neue Kunden gewinnen.
- Der Kunde kann die Portierung jederzeit verlangen – auch vor Vertragsende.
- Man kann seine Rufnummer auch mitnehmen, ohne den alten Vertrag zu kündigen. Dann fällt dafür allerdings weiterhin die reguläre Grundgebühr an.
- Bei einem Wechsel des Tarifs (beim gleichen Anbieter) hat man keinen Rechtsanspruch darauf, seine Nummer zu behalten. Wer also zum Beispiel bereits WinSim-Kunde ist und in einen günstigeren Tarif wechseln möchte, der ist bei der Portierung auf die Kulanz von WinSim angewiesen. In der Regel ist das aber kein Problem.
- Wenn man vor Vertragsende seine Nummer übertragt, muss der alte Anbieter eine neue Nummer zuteilen, wenn man dies verlangt.
- Folgende Kundendaten müssen identisch sein, damit die Portierung gelingt:
- bei Privatkunden: Rufnummer, Name, Geburtsdatum.
- bei Geschäftskunden: Rufnummer, Name, Kundennummer beim alten Anbieter.
Handynummer mitnehmen: So geht’s
Nummer aus Prepaid-Tarif portieren
Wer einen Prepaid-Handytarif gebucht hat, zum Beispiel bei Lidl oder Aldi, der muss eine sogenannte Verzichtserklärung abgeben. Damit wird die eigene Rufnummer freigegeben, damit sie zum neuen Mobilfunkanbieter portiert werden kann. So geht’s richtig:
- Daten beim alten Anbieter prüfen und notieren, vor allem: Handynummer, Name (Vorname, Zweitname?, Nachname), Geburtsdatum.
- Verzichtserklärung ausfüllen und an den Anbieter schicken. Dazu kann man zum Beispiel dieses Dokument nutzen (PDF).
- Höhe der Portierungsgebühr prüfen – meist sind’s um die 30 Euro. Das Prepaid-Guthaben mindestens mit diesem Betrag aufladen. Das restliche Guthaben muss der Anbieter später auszahlen.
- Vertrag beim neuen Anbieter abschließen, und zwar mit exakt den gleichen Angaben wie beim alten Handyanbieter. Bei der Bestellung die Option der Rufnummernmitnahme wählen.
- Der neue Anbieter schickt eine neue SIM-Karte. Außerdem teilt er mit, wann die Portierung realisiert wird.
- Beim alten Prepaid-Anbieter eventuelle Zusatz-Optionen kündigen, zum Beispiel Pakete mit Freiminuten oder Datenvolumen. Das geht in der Regel online.
Rufnummernmitnahme aus Handyvertrag zum Vertragsende
Der 24-Monats-Vertrag endet in einigen Monaten, Zeit also für einen Wechsel? Hier steht, wie man vorgeht, damit die Handynummer-Mitnahme gelingt:
- Daten beim alten Anbieter überprüfen und notieren, vor allem Handynummer . Hat sich der Name durch Heirat geändert? Dann muss man dies dem alten Anbieter vor der Kündigung mitteilen.
- Handyvertrag beim alten Handyanbieter kündigen. Und zwar rechtzeitig: Bei zwei-Jahres-Verträgen muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende beim Anbieter sein. Wenn der Vertrag also bis zum 30.04. läuft, dann muss die Kündigung spätestens Ende Januar beim Anbieter eingegangen sein. Wer spät dran ist, der schickt die Kündigung am besten per Einschreiben.
- Einen neuen Handyvertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Den Vertragsbeginn möglichst nah an das Kündigungsdatum des Altvertrags setzen, falls möglich. Darauf achten, dass die Daten exakt mit denen übereinstimmen, die man sich zuvor notiert hat.
- Der neue Anbieter schickt dann eine neue SIM-Karte. Diese lässt sich in der Regel mit einer anderen Handynummer so lange nutzen, bis die Portierung vollzogen ist. Den Tag der Portierung teilt ebenfalls der neue Anbieter mit.
Hinweis: Die Portierung der Rufnummer zum Vertragsende kann man frühestens 120 Tage vor Ende des regulären Vertrags beantragen. Wer also mehr als vier Monate vor Vertragsende bereits einen neuen Vertrag abschließen möchte, der sollte dies beachten.
Handynummer mitnehmen vor Ende des laufenden Vertrags
Die Mobilfunkanbieter müssen dem Kunden jederzeit erlauben, seine Handynummer zu einem neuen Anbieter zu portieren. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer also die Nummer vorzeitig mitnehmen will, der geht so vor:
- Daten beim alten Handyanbieter checken (Handynummer, Name, Geburtsdatum). Hat sich der Name geändert? Dann sollte man diese Änderung dem alten Anbieter mitteilen.
- Den Anbieter schriftlich um eine vorzeitige Rufnummernmitnahme bitten. Dieser setzt ein sogenanntes “Opt-In” in den Kundendaten – die Nummer kann dann innerhalb von 90 Tagen portiert werden.
- Einen neuen Handyvertrag abschließen und im Bestellprozess die Rufnummernmitnahme vermerken. Genau die Daten eingeben, die auch beim anderen Anbieter hinterlegt sind.
- Warten. Der neue Mobilanbieter regelt die technischen Details und informiert über den Zeitpunkt der Portierung.
- Wichtig: Der Vertrag beim alten Anbieter läuft regulär weiter, es fällt dafür also weiterhin die Grundgebühr an. Man kann den Vertrag aber mit einer neuen Mobilfunknummer weiterhin nutzen. Diese Rufnummer muss der Provider stellen, wenn der Kunde dies wünscht.
Handynummer-Mitnahme nach Vertragsende nachträglich portieren
Der alte Handyvertrag ist gekündigt, der neue Tarif ist bereits abgeschlossen, allerdings mit einer neuen Handynummer. Und manch einer merkt erst dann, dass er die alte Nummer lieb gewonnen hatte. Doch auch die Portierung nach Vertragsende ist oft möglich – dies hängt aber vom neuen Anbieter ab.
- Beim neuen Mobilanbieter nachfragen: Ist eine nachträgliche Portierung möglich? Und wie sind die Fristen?
- Der alte Anbieter muss die nachträgliche Nummernmitnahme allerdings nur 30 Tage ermöglichen – danach darf er die Nummer erneut vergeben. Daher: Frühzeitig um die Portierung kümmern.
- Beim aktuellen Anbieter erkundigen: Wo beantrage ich die Mitnahme der Handynummer? Teils geht’s online.
- Dort darauf achten, dass beim neuen Anbieter dieselben Daten hinterlegt sind wie beim alten Mobilfunkanbieter.
Rufnummernportierung beim selben Anbieter in einen anderen Tarif
Da ist man Kunde bei einem sehr günstigen Mobilfunkanbieter, und plötzlich bringt dieser einen noch günstigeren Handytarif auf den Markt. Klarer Fall: Ein Anbieter-Wechsel ist angesagt. Doch dabei gilt: Einen Anspruch auf eine Mitnahme der Handynummer hat der Kunde dann nicht. Dabei ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
In der Regel erlauben die Provider einen Wechsel mit Rufnummernportierung – verlangen dafür aber oft auch die entsprechenden Gebühren.
Wer zum Beispiel einen Vertrag bei WinSim hat und in einen noch günstigeren Tarif wechseln möchte, der kann dies gegen Zahlung einer Wechselgebühr von 25 Euro machen. Ähnliche Regelungen gibt es bei vielen weiteren Anbietern.
Generell gilt:
- Ein Nummernmitnahme von einem Anbieter zu einem anderen ist immer möglich, da gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei einem Tarifwechsel beim selben Provider ist die Rufnummernportierung nicht immer möglich. Das hängt von der Kulanz des jeweiligen Unternehmens ab.
Tarif-Tipps: Die besten Handytarife im Vergleich | Internet-Flat-Tarife mit viel Datenvolumen | Handyvertrag monatlich kündbar (ohne Laufzeit) | Allnet-Flat-Vergleich
Weiter Informationen bei…